Textilkennzeichnungspflicht:
Bei den hier angebotenen Kleidungsstücken und textilen Erzeugnissen handelt es sich um maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbstständigen Schneidern hergestellt wurden, gemäß §1 Absatz 3 TextilKennzG und Art. 2, Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Somit entfällt die Kennzeichnungpflicht!